Wegen der Corona-Krise wurde die Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung auf Januar 2021 verschoben. Bis zum 31.12.2021 gelten also noch die bestehenden Dronengesetze von 2017.

Folgendes ändert sich mit der neuen Regelung auf EU-Ebene ab Januar 2021:

Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikokategorien unterteilt. Die Klassifizierung und Kategorisierung müssen die Hersteller durchführen und die Drohnen entsprechend Kennzeichnen. Es wird die folgenden Klassen geben:

C0, C1, C2, C3 und C4

Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es eine Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2023 produziert werden und keine Klassifizierung besitzen. Demnach wird eine Einteilung nach Gewicht vorgenommen (siehe Tabelle EASA).

Beispiele: Eine Mavic Mini mit einem Gewicht unter 250g kann demnach als Kategorie C0 komplett ohne Registrierung  im Anwendungsbereich Open A1 (überall außer in Flugverbotszonen, Flug auf Sicht und max. 120 Meter hoch) geflogen werden. Eine Mavic Pro mit unter 800g immerhin noch in C1 mit Pilotenregistrierung. Für Mavic 2 Pro (>900g) und größer wird in jedem Fall eine Registrierung und der neue  „Drohnenführerschein“ (EU-Kompetenznachweises oder EU-Fernpiloten-Zeugnis) benötigt.

Für alle Drohnenklassen (auch C0) gilt: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht!

Quelle EASA